AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Wilhelm Maibach (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

1.2 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind nur im Einzelfall wirksam.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen. Die genaue Beschreibung der Leistungen sowie die Vergütung und das erforderliche Werbebudget werden im Angebot festgelegt.

3. Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag wird verbindlich, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich unterschreibt oder anderweitig bestätigt. Die genauen Details des Angebots, einschließlich aller Leistungs- und Vergütungsbedingungen, gelten als verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Sämtliche Zahlungen sind gemäß der im Angebot angegebenen Fälligkeit zu leisten.

4.2 Sofern im Angebot Werbebudget erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses ausschließlich für die im Angebot angegebene Werbemaßnahme zu nutzen. Das Werbebudget muss umgehend nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden und wird vom Auftragnehmer nur für den vorgesehenen Werbezweck verwendet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die im Angebot angegeben sind, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere Informationen und Zugriffsrechte auf Bild- und Videoihalte, sowie Webseite und Zugänge zu sozialen Netzwerken sofern diese vorhanden sind. ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der[Daten, Informationen, Materialien] und die fristgerechte Bereitstellung von, wie im Angebot spezifiziert.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die im Angebot angegebenen Mitwirkungshandlungen zu erfüllen, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Werbemitteln oder von Werbebudget, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.

7. Nutzungsrechte

7.1 Alle im Rahmen der vertraglichen Leistung vom Auftragnehmer erstellten Werke, Inhalte oder Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Designs, Software und sonstige digitale Inhalte) bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die vom Auftragnehmer erstellten Werke im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, ist nicht gestattet.

7.3 Soweit im Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat die im Angebot angegebene Laufzeit.

8.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Frist] Monaten schriftlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

9. Zusatzvereinbarungen

9.1 Garantievereinbarung

Für Angebote, die eine Garantie beinhalten, gelten folgende Zusatzvereinbarungen:

Die Garantie von Bewerbungseingängen verfällt mit der einmaligen erfolgreichen Einstellung eines Bewerbers. Ein Bewerber gilt als qualifiziert, sobald er erfolgreich den Antrags-Bewerbungsprozess durchlaufen hat. Sollten die in der Garantie zugesicherten Bewerbungen innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine Dienstleistungen kostenlos  weiterzuführen, bis die garantierte Anzahl an qualifizierten Bewerbern erreicht wurden oder eine Person  erfolgreich eingestellt wurde. Ungeachtet der kostenlosen Weiterführung der Dienstleistungen nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das erforderliche  Werbebudget bereitzustellen und zu übernehmen und das minimale Werbebudget dabei nicht zu unterschreiten. Das Werbebudget muss weiterhin  jeweils vor Beginn der monatlichen Kampagne an den Auftragnehmer überwiesen werden. Sollte der Auftraggeber sich weigern, das Werbebudget zur Verfügung zu stellen, erlischt damit auch die Garantie. Die Garantie gilt nur für die im Angebot festgelegten Dienstleistungen

9.2 Werbebudget

Sofern im Angebot ein Werbebudget vorgesehen ist, wird dieses ausschließlich für die festgelegten Werbemaßnahmen verwendet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werbebudget nicht anderweitig zu nutzen und dem Auftraggeber die Ausgaben entsprechend der festgelegten Werbemaßnahmen zu dokumentieren und umgehend zu erstatten.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.